Kettler & Seidel

Tarifeinigung für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken: Gehaltserhöhung und Arbeitszeitverkürzung

Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken haben eine Tarifeinigung erzielt, die eine Gehaltserhöhung und eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit umfasst. Die Vereinbarung zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem Ärzteverband Marburger Bund wurde nach mehreren Verhandlungsrunden und Streiks abgeschlossen und bringt spürbare Verbesserungen für die Beschäftigten.
Gehaltserhöhung:
Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte steigen in zwei Schritten. Ab dem 1. April 2024 gibt es eine Erhöhung von 4 %, gefolgt von einer weiteren Erhöhung von 6 % zum 1. Februar 2025. Insgesamt ergibt sich somit eine Gehaltserhöhung von 10 % innerhalb von zehn Monaten.
Arbeitszeitverkürzung:
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit wird von 42 auf 40 Stunden reduziert, bei vollem Lohnausgleich. Diese Anpassung bringt den Ärztinnen und Ärzten an Universitätskliniken gleiche Arbeitszeiten wie in anderen Krankenhäusern, wo bereits eine 40-Stunden-Woche tariflich geregelt ist.
Faktische Gehaltserhöhung:
Unter Berücksichtigung der Arbeitszeitreduzierung und des Zinseszinseffekts ergibt sich laut Marburger Bund eine faktische Gehaltserhöhung von 15,75 % über die Gesamtlaufzeit von 30 Monaten. Der neue Entgelttarifvertrag ist bis zum 31. März 2026 gültig.
Keine Einigung bei Schichtzuschlägen:
Ein Streitpunkt blieb die Neuordnung des Schicht- und Wechselschichtsystems. Der Marburger Bund kritisierte die anhaltende Ablehnung der Länder, höhere Zuschläge für Schichten zu ungünstigen Zeiten festzulegen. Diese Forderung konnte nicht in die Einigung aufgenommen werden.
Fazit:
Die Einigung wird allgemein als positiv bewertet, insbesondere in Bezug auf die Gehaltserhöhung und die Arbeitszeitverkürzung. Trotz der ungelösten Frage der Schichtzuschläge überwiegen nach Ansicht der Verhandlungspartner die positiven Aspekte der Einigung, die nun für mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte an 23 Universitätskliniken gilt.